Bitte berücksichtigen Sie, für Waffen mit Verbringung in die Schweiz, gilt das schweizerische Waffengesetz.
Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen und wesentlicher Waffenbestandteile im Handel oder von Privatpersonen benötigt man einen Waffenerwerbschein!
Für meldepflichtige Waffen ist ein formeller Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ausreichend. Der Veräusserer muss innerhalb von 30 Tagen eine Kopie des Vertrages an das kantonale Waffenbüro übermitteln.
Waffenerwerbsscheinpflichtige Waffen
Zuständigkeit für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
Bei Gemeinden/Städten mit Gemeinde-/Stadtpolizeien sind diese üblicherweise für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheines zuständig.
Grundsätzlich verboten ist der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen, Munition und dergleichen für Angehörige folgender Staaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien.