Europäischer Feuerwaffenpass


Für das temporäre Verbringen von Waffen in den Schengenraum (Schiessanlässe, Jagd) muss ein europäischer Feuerwaffenpass gelöst werden. Das entsprechende Gesuchsformular können Sie hier herunterladen. Ohne gültigen europäischen Feuerwaffenpass ist der Grenzübertritt nicht möglich. Minderjährige müssen für den Grenzübertritt mit einem speziellen Antragsformular einen Feuerwaffenpass für Unmündige beantragen.

Für das dauerhafte Verbringen (definitive Ein- beziehungsweise Ausfuhr) von Feuerwaffen in einen Schengenstaat sind nach wie vor Ein- respektive Ausfuhrbewilligungen und ein Begleitschein notwendig.

Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente zum Download: