Drohnenflug

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 Die Aufnahmen sind ohne Frage spektakulär. Mit einer Drohne lassen sich Perspektiven erreichen, die vom Boden aus nicht zu realisieren sind. Aber sich einfach eine Drohne kaufen, losfliegen und die Schweizer Landschaft fotografieren geht nicht. Es gibt Regeln und die wurden für dieses Jahr verschärft, um die Privatsphäre besser zu schützen sowie die Sciherheit und den Umweltschutz zu erhöhen.

Die Schweiz hat per 1. Januar 2023 die Drohnen-Vorschriften der EU übernommen. Eine der wichtigsten Vorschriften betrifft den Datenschutz. Alle Piloten von Drohnen, die sogenannte personenbezogene Daten erfassen können, müssen sich ab sofort beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL registrieren. Davon sind in erster Linie Drohnen betroffen, die ausserhalb der Sichtweite geflogen werden können, sofern die zur Steuerung verwendete Kamera über eine Aufnahmefunktion verfügt. Film- und Fotoaufnahmen von Menschen gelten als Personendaten. Auch Drohnen mit Mikrofonen oder anderen Sensoren, die entsprechend sensible Daten aufzeichnen können, gelten als registrierungspflichtig.

Jeder kann ohne Zertifikat oder Registrierung eine Drohne kaufen, unter anderem weil für die Registrierung gewisse technische Angaben zum Fluggerät erforderlich sind. Die Kunden sollten beim Kauf allerdings darauf hingewiesen werden, dass bestimmte Regeln zu befolgen sind. Dazu gehört auch ein Hinweis dazu, ob sie zum Fliegen ihrer neue Drohne eine Registrierung und/oder einen Drohnenführerschein benötigen. In der Schweiz gilt übrigens ein Mindestalter von zwölf Jahren zum Fliegen einer Drohne.

Wir suchen stets neue Mitglieder und helfen auch beim Erwerb der Flug-Lizenz ( Fernpilot ).

Unsere Fernpiloten:

Livio ( Inhaber )

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Valerio



Katja



Lavinia

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Garry

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Jasmin

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Denis

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